hello,
hab da eine Frage an alle die das Labor schon erledigt haben:
Man muss da ja fürs Protokoll das AUFLÖSUNGSVERMÖGEN des Gittermonochromators bestimmen…
Wie habt ihr das gemacht.
Also laut meinem Wissen ist das Auflösungsvermögen bei einer bestimmten Wellenlänge durch „\frac{\lambda}{\Delta \lambda}“ bestimmt ist, wobei \Delta \lambda ist der Mindestabstand zw. 2 Intensitätsmaxima, sodass diese noch getrennt erkannt werden können.
Wir untersuchen ja die Doppellinie bei 577,0 / 579,1 nm für versch. Schlitzweiten und aus der Messung davor wissen wir, bei welcher Schlitzweite wieviele versch. Wellenlängen tatsächlich durchgelangen. (Also konkret haben wir die Halbwertsbreite in nm).
Jetzt haben wir gemessen und
bei 0,05/0,05 und 0,12/0,12 Schlitzweite …sind sie noch getrennt (2 versch. maxima)
ab 0,28/0,28 …sind sie nicht mehr getrennt (ein gemeinsames maximum)
\Delta \lambda ist in unserem Fall die Halbwertsbreite vom 0,28/0,28er Schlitz? NEIN oder?
meiner meinung nach wärs einfach die Differenz zw. 579,1 und 577,0 nm, da das ja der Abstand zw. den 2 Peaks ist, die dann nicht mehr aufgelöst werden können… ABER wo geht dann die Abhängigkeit des Schlitzes ein?
danke schon im voraus (sry für den langen Post)
PS: btw in welcher Länge sind die Schlitzweiten angegeben? (0,05/0,05 [??])