Beim Punkt „Freie Wahlfächer und Transferable Skills“ hat sich etwas geändert:
18 ECTS davon mindestens 8 ECTS Transferable Skills, von diesen 8 ECTS dann mindestens 2 ECTS vom Katalog „Technik für Menschen“.
Die anderen (höchstens) 10 ECTS sind dann die freien Wahlfächer.
Korrigiert mich bitte wenn ich das falsch verstanden hab.
Ja stimmt. Aber gelten die Sachen im Modul „Technik für Menschen der Fakultät für Physik“ für Studierende im alten Studienplan als Softskill (Transferable Skill)? Weil im neuen Studienplan gehören diese ja scheinbar zu den Tranferable Skills.
Aber hier https://tiss.tuwien.ac.at/curriculum/public/curriculum.xhtml?dswid=8225&dsrid=129&key=37273
lässt sich ned herauslesen ob das Modul jetzt auch zu den Softskills dazugehört oder ob die nur freie Wahlfächer sind.
Ich finde die LVA nicht im alten Verordnungstext, also würd ich an deiner Stelle das Dekenatszentrum fragen, wenn du es genau wissen willst.
Die können dir auf jeden Fall sagen als was man welche LVA eintragen kann.
Es gilt immer der aktuelle Studienplan. Beachte aber, dass es eine Menge Uebergansbestimmungen gibt, die nicht im Studienplan stehen, sondern in den Mitteilungsblaettern. Daher musst du diese LVA nicht machen, aber es ist natuerlich ein Soft Skill, wenn du es dennoch machst.